Sozial- und Zusatzleistungen 

Sozial, verantwortungsbewusst, grosszügig 

Syngenta erbringt bei Sozial- und Zusatzleistungen Beiträge, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Die leistungsunabhängigen Sozial- und Zusatzleistungen sind Ausdruck der sozialen Verantwortung Syngentas gegenüber den Mitarbeitenden und ihren Familien und vervollständigen das Gehaltspaket. Sie werden durch gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen sowie durch interne Regelungen festgelegt. Bei folgenden Sozialleistungen erbringt Syngenta Beiträge, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen:

  • Syngenta Pensionskasse 
  • Kinder- und Ausbildungszulagen 
  • Mutterschaftsurlaub 
  • Unfallversicherung: Die Firma trägt die vollen Beiträge für Berufs- und Nichtberufsunfälle
  • Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Hinzu kommt mit der Familienzulage eine Leistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Weitere Zusatzleistungen sind: 

  • Fitness-Center-Angebot 
  • Reka-Checks 
  • Schicht-, Überzeit- und Pikettentschädigungen 
  • Umgebungszulage 
  • Unterstützung der Personalorganisationen 
  • Persönliches BKB-Spezialkonto 
  • Persönliches BKB-Spezialdepot für Mitarbeiteraktien 
  • Personalrestaurants 
  • Arbeitsmedizinischer Dienst

 

 

 

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der schweizerischen Syngenta-Gesellschaften sind in der Pensionskasse Syngenta versichert.

Mehr Informationen zur Pensionskasse Syngenta finden Sie hier.