Vorsorgeplan 

Die Pensionskasse Syngenta versichert die Mitarbeitenden des Unternehmens im Rahmen der beruflichen Vorsorge vor den finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod wird in der Schweiz von verschiedenen Säulen getragen. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der AHV/IV, die zweite Säule die berufliche Vorsorge (BVG). Das private Sparen, die dritte Säule, wird im Rahmen der steuerprivilegierten Säule 3a gefördert.

Der Versicherungsplan der Pensionskasse Syngenta umfasst

  • einen Altersplan (Leistungen nach der Pensionierung)
  • einen Kapitalplan (flexible Ausgestaltung des Altersrücktritts)
  • eine Risikoversicherung (Leistungen bei Invalidität und Todesfall)

 
Die Pensionskasse Syngenta erbringt obligatorische und überobligatorische Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die Leistungen sind im Kurzreglement zusammengefasst. Diese Broschüre geht auf die wichtigsten Aspekte der Pensionskasse Syngenta ein. Es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden. Rechtlich bindend sind in jedem Fall das jeweils gültige ausführliche Reglement der Pensionskasse und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Download Kurzreglement

 

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Die Leistungen und Beiträge der Pensionskasse Syngenta im Überblick: Laden Sie das Kurzreglement hier herunter oder fordern Sie es als Broschüre bei der Pensionskasse via E-Mail an.
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Kontaktieren Sie uns!

Die Mitarbeitenden der Pensionskasse Syngenta stehen Ihnen für Fragen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation gerne zur Verfügung. Sie sind unter der Telefonnummer +41 61 323 51 17 erreichbar.

Für ihre schriftlichen Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser E-Mail oder die nachfolgende Postadresse zur Verfügung:

Pensionskasse Syngenta
Postfach
4002 Basel