Stellungnahme zum Tag der Menschenrechte und den Vorwürfen der Erklärung von Bern (EvB) 

Basel, 9. Dezember 2011 

Am Vortag des Tages der Menschenrechte wirft die Nichtregierungsorganisation Erklärung von Bern (EvB) Unternehmen im Pflanzen- und Saatgutgeschäft Menschenrechtsverletzungen vor. Zu den betroffenen Unternehmen gehört auch Syngenta. Die Position der EvB verkennt den unerlässlichen Beitrag von Pflanzenschutz zur Ernährungssicherheit.

Syngenta ist der Meinung, dass der Tag der Menschenrechte zum Anlass genommen werden sollte, um Landwirte darin zu unterstützen, ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit zu leisten. Die offensichtlich positiven Beiträge von Pestiziden werden leider immer wieder in Frage gestellt. Bestehende Risiken sind vermeidbar und stehen in keinem Verhältnis zum erreichten Beitrag zur Ernährungssicherheit.

Von landwirtschaftlicher Arbeit und dem Umgang mit Pestiziden gehen Gefahren aus. Der Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ist deshalb von zentraler Bedeutung in der Entwicklung und sicheren Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dafür setzt sich Syngenta mit kontinuierlichen Stewardship- und Trainingsprogrammen ein. Das Unternehmen arbeitet mit zahlreichen internationalen und lokalen Organisationen zusammen, um falscher und missbräuchlicher Anwendung entgegen zu wirken. In den letzten drei Jahren allein haben Syngenta und ihre Partner über zehn Millionen Landwirte im sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult.

Pflanzenschutzmittel leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen und die Lebensmittelversorgung ist mit einer Weltbevölkerung von über sieben Milliarden immens. Pflanzenschutzmittel, im Zusammenspiel mit neuen Nutzpflanzensorten, Dünger und verbesserter Bewässerung, sind unabdingbar für die Ernährungssicherheit heutiger und zukünftiger Generationen.

Die Vorwürfe der Erklärung von Bern basieren unter anderem auf den Feststellungen des von einigen Nichtregierungsorganisationen getragen „Permanent Peoples‘ Tribunal“. Die dort veröffentlichten Meinungsäusserungen entbehren einer juristischen oder gesellschaftlichen Legitimation.

Hinweis für Redaktionen: Eine kürzlich veröffentlichte Studie zu den gesellschaftlichen Nutzen von Pflanzenschutzmitteln findet sich hier (Humbolt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Harald von Witzke und Steffen Noleppa (2011): „Der gesamtgesellschaftliche Nutzen von Pflanzenschutz in Deutschland“. Berlin.

 

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